An alle Kunden, die schon lange das Crystal Plaster mit Erfolg anwenden, aber auch die, die gerne mehr über deren Wirkungsweise erfahren wollten.
Aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Berlin auf Antrag des Verbandes Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW), dürfen wir Ihnen vorerst keine Angaben über Anwendung oder Wirkungsweise des Crystal Plasters machen.
Der VSW hat vor Gericht geltend gemacht, dass wir mit Aussagen Werbung machen, die nicht belegt sind und damit den Kunden, also Sie, irreführen und das ist gesetzlich verboten.
Nun, wenn das der Wahrheit entsprechen würde, könnten wir das verstehen, aber gerade die randomisierte Doppel-Blindstudie, der Goldstandard der Medizin, die eindeutig belegt, dass das Crystal Plaster kein Placebo ist, wird als nicht seriös vom VSW angesehen.
Es gibt viele Menschen, die seit Jahren das Pflaster nutzen und damit Erfolge hatten und haben.
Gegen die einstweilige Verfügung gehen wir natürlich juristisch vor. Damit haben wir einen renommierten Spezialanwalt beauftragt.
Das Pflaster können Sie weiter hier im Shop kaufen.